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Hinweise zu aktuellen Einreisemöglichkeiten in die EU sowie für BiH Staatsangehörige in Deutschland

19.03.2020 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Folgende Regelungen gelten bis voraussichtlich 15. Mai 2020:

  • Staatsangehörige von EU Staaten, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen sowie deren Familienangehörige dürfen einreisen, um in ihren jeweiligen Heimatstaat (das Land, dessen Staatsangehörigkeit sie haben) zu kommen.
  • Diplomaten, die in der EU akkreditiert sind, dürfen einreisen. (Achtung: Diplomaten der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien in Sarajewo dürfen mit ihren „Schengen Courtoisie Visa“ nicht einreisen.)
  • Bosnier sowie andere Nicht-EU-Bürger, die bereits eine langfristige Aufenthaltserlaubnis haben und an ihren Wohnsitz in Deutschland bzw. in einem anderen EU Staat  zurückkehren möchten, dürfen einreisen.
  • Alle anderen Bosnier und Nicht-EU-Bürger dürfen nicht ein- oder durchreisen, auch wenn sie ein Visum haben.

Die an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Italien und Spanien vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen wurden bis zum 15. Mai 2020 verlängert.

Da sich die Lage ständig ändert, kann die Botschaft keine gesicherten Angaben zur Ein- und Durchreise in den Schengenraum geben. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr. Wer versuchen möchte, nach Deutschland bzw. in den Schengenraum einzureisen, tut dies auf eigenes Risiko.

Eine Einreise nach Deutschland und in den Schengen-Raum ist während des EU-Einreisestopps für Staatsangehörige aus Bosnien und Herzegowina grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie bereits vor Verhängung des Einreisestopps mit einem Visum eingereist sind UND eine Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde erhalten haben. Wer dies an der Grenzkontrollstelle nicht nachweisen kann, wird in aller Regel zurückgewiesen. Wenn Staatsangehörige aus Bosnien und Herzegowina erst kürzlich ein Visum erhalten haben und damit erstmalig nach Deutschland und in den Schengen-Raum einreisen möchten, ist dies während des EU-Einreisestopps nicht möglich.

Bitte beachten Sie:

  • Selbst in den oben genannten Fällen kann Ihnen an der Grenze die Ein- und Durchreise verwehrt werden, unabhängig von Nationalität und aufenthaltsrechtlichem Status. Der jeweilige Grenzbeamte fällt die endgültige Entscheidung über eine Ein- und Durchreise.
  • Nach erfolgter Einreise nach Deutschland besteht grundsätzlich die Verpflichtung, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762)


Staatsangehörige Bosnien und Herzegowinas, die sich derzeit visumfrei in Deutschland aufhalten und aufgrund der Reisebeschränkungen nicht rechtzeitig vor Ablauf der 90 Tage aus Deutschland und dem Schengen-Raum ausreisen können, wenden sich bitte an die Ausländerbehörde ihres derzeitigen Aufenthaltsorts in Deutschland.


 

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