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Neuregelungen für im Ausland lebende Nachkommen deutscher NS-Verfolgter

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat zwei umfangreiche Erlassregelungen in Kraft gesetzt, die im Ausland lebenden Nachkommen deutscher NS-Verfolgter, die keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) haben, eine erleichterte Einbürgerung ermöglichen.
Mehr Infos dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts - Einbürgerung für Nachkommen von NS-Verfolgten