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Aufenthaltsermittlung im Ausland

Mann mit Lupe vor dem Auge, © colourbox.de
Bei der Anschriftenermittlung in Bosnien und Herzegowina kann die Botschaft nur in geringem Maße behilflich sein, da die bosnisch-herzegowinischen Behörden seit geraumer Zeit keine Auskünfte mehr über Anschriften in Bosnien und Herzegowina lebender Personen erteilen und ein öffentlich zugängliches zentrales Melderegister nicht existiert.
Die Rechtsanwaltsliste der Botschaft Sarajewo finden Sie hier.
Erfolgsaussichten bei der Aufenthaltsermittlung sind nur bei genauen Personaldaten hinsichtlich Geburts – und letztem Aufenthaltsort gegeben.