Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beurkundungen und Beglaubigungen

Desperation Paragraphs

Orange cartoon character with big blue paragraphs. White background., © picture alliance / Zoonar

18.02.2022 - Artikel

Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.

Beglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigungen

Die Beglaubigung einer Unterschrift erfolgt durch Anerkennung oder Vollziehung der Unterschrift vor der beurkundenden Person. Eine Namensunterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie vor der Person vollzogen wird, die die Unterschrift beglaubigt. In beiden Fällen müssen Sie persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.

Kopiebeglaubigungen

Wir bestätigen die Übereinstimmung von Fotokopien oder Abschriften mit dem Original oder mit der beglaubigten Abschrift/ Ausfertigung, wenn das Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.

Kopiebeglaubigungen in Anerkennungsverfahren für Gesundheitsberufe

Für das Anerkennungsverfahren in Gesundheitsberufen in Deutschland benötigen Sie beglaubigte Kopien von diesen Dokumenten, die Sie im Original und mit einer Apostille versehen vorlegen müssen:

  • alle 4 Schuljahreszeugnisse der Fachmittelschule
  • Diplom Abschlussprüfung
  • Nachweis Fachpraktikum
  • Nachweis Fachprüfung
  • Registrierung bei den kantonalen Pflegekammern

Wir berechnen für diese Dokumente nur eine Gebühr. Zusätzliche Dokumente können auch weiterhin beglaubigt werden, wenn sie im Original und mit einer Apostille versehen vorgelegt werden. Für jedes zusätzliche Dokument wird jedoch eine weitere Gebühr fällig.

Terminbuchung

Bitte buchen Sie rechtzeitig einen Termin über unser Terminportal.

Weitere Informationen

Die nachfolgenden Ausführungen betreffen ausschließlich öffentliche Urkunden, d.h. Urkunden, die von einem Gericht, einer Behörde oder von einer „mit öffentlichem Glauben versehenen Person“, z.B. einem…

Internationaler Urkundenverkehr

nach oben