Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Schengen-Visa

Kölner Dom im Abendlicht

Kölner Dom im Abendlicht, © Colourbox

14.09.2022 - Artikel

Wer benötigt ein Schengen-Visum?

Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina benötigen kein Schengen-Visum,

  • wenn sie mit einem biometrischen Reisepass reisen und
  • für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb des Zeitraums von 180 Tagen

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzen, prüfen Sie bitte, ob Sie ein Schengen-Visum benötigen. Einen Link auf die aktuelle Liste der Europäischen Kommission mit einer aktuellen Übersicht finden Sie am Ende der Seite.

Wie erhalte ich ein Schengen-Visum?

Wenn Sie ein Schengen-Visum benötigen und Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist, füllen Sie bitte das Online-Formular für einen Visumsantrag aus. Zusammen mit Ihrem Visumsantrag reichen Sie bitte die folgenden Dokumente ein:

  • Ihren Reisepass. Er muss mindestens zwei leere Seiten haben und nach Ablauf des Visums noch drei Monate lang gültig sein. Bitte fertigen sie eine Fotokopie der ID-Seite Ihres Reisepasses an.
  • 1 biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate. Nutzen Sie bitte professionell hergestellte Fotos; selbst gedruckte Passfotos können wir leider nicht akzeptieren.
  • Reisekrankenversicherung in Deutschland oder Bosnien und Herzegowina mit einer Mindestdeckung von mindestens 30.000 Euro, gültig in allen Schengen-Staaten.
  • Lokale Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweis der Unterkunft. Dies kann eine Hotelbuchung oder ein Einladungsschreiben sein.
  • Als Nachweis der Finanzierung eine der beiden folgenden Optionen:
    • Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate. Eine Bescheinigung über den Kontostand ist nicht ausreichend.
    • Verpflichtungserklärung Ihres Gastgebers in Deutschland gemäß § 66 AufenthG, beglaubigt durch die örtliche deutsche Ausländerbehörde.

Ein Schengen-Visum kostet 160 KM, ermäßigt 80 KM.

Wo kann ich mehr über Schengen-Visa erfahren?

Das Auswärtige Amt stellt umfangreiche Informationen über das Schengen-Visum bereit. Bitte folgen Sie dem Link unten.

Weitere Informationen

Das europäische Recht regelt die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für Kurzaufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen.

Voraussetzung für die Erteilung von Schengen-Visa für Kurzaufenthalte

Wie kann ich mich über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung beschweren? Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des…

Beschwerdeverfahren nach Art. 38 Abs. 5 Visakodex

nach oben