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Welche Unterlagen benötige ich für meinen Visumsantrag?

Symbolbild einer Hand, die durch Unterlagen blättert

Blättern durch Unterlagen, © Colourbox

15.09.2022 - Artikel

Unterlagen, die in jedem Falle vorgelegt werden müssen

Sie benötigen für Ihren Antrag auf Ausstellung eines nationalen Visums in jedem Falle diese Unterlagen:

  • Ihren Reisepass, der noch 18 Monate gültig ist. Bringen Sie bitte auch eine Kopie der ID-Seite Ihres Reisepasses.
  • 1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. Bitte nutzen Sie den Online-Visumsantrag am Ende der Seite.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto.

Die Gebühr für Ihren Visumsantrag beträgt 150 KM.

Familiennachzug

Bitte legen Sie für den Familiennachzug die folgenden Unterlagen vor, die für Ihren Fall zutreffen. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Sprachnachweis in den FAQ.

  • Ihre Heiratsurkunde im internationalen Format. Haben Sie in Deutschland geheiratet, legen Sie bitte Ihre deutsche Heiratsurkunde in einem beliebigen Format vor.
  • Aktuelle deutsche Meldebescheinigung Ihres Ehepartners
  • Nachweis der Identität Ihres Ehepartners
  • Bei ausländischen Ehepartnern: Kopie des Aufenthaltstitels
  • Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)

Bitte lassen Sie Dokumente ins Deutsche übersetzen, wenn sie nicht auf deutsch oder englisch vorliegen.

Einzureichen, wenn Ihre Einreise/Visumbeantragung innerhalb 3 Monate nach Visumserteilung an den Ehepartner erfolgt (nicht erforderlich, sofern Ihr/e Ehepartner/-in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt):

  • Nachweis ausreichenden Wohnraums z.B. Mietvertrag oder Grundbuchauszug
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt, zB Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate

  • Geburtsurkunde im internationalen Format. Bei Geburt in Deutschland legen Sie bitte nur die deutsche Geburtsurkunde in einem beliebigen Format vor.
  • Sofern zutreffend: Heiratsurkunde der Eltern im internationalen Format. Bei Eheschließung in Deutschland legen Sie bitte Ihre deutsche Heiratsurkunde in einem beliebigen Format vor.
  • Sofern die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren und keine deutsche Geburtsurkunde vorliegt: Vaterschaftsanerkennung
  • Aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Elternteils
  • Sofern zutreffend: Nachweise des alleinigen elterlichen Sorgerechts. Urteile aus Bosnien und Herzegowina müssen mit einer Apostille versehen sein.
  • Nachweis der Identität des in Deutschland lebenden Elternteils
  • Bei einem ausländischem Elternteil eine Kopie des Aufenthaltstitels
  • Bei Kindern über 16 Jahren ein Nachweis über das Beherrschen der deutschen Sprache (Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Für Adoptionen:
    • Adoptionsurteil. Aus Bosnien und Herzegowina mit Apostille, aus Deutschland als Ausfertigung ohne Apostille.
    • Für bosnisch-herzegowinische Adoptionen das Anerkennungs- und Wirkungsfeststellungsurteil nach dem Adoptionswirkungsgesetz.

Kinder müssen für den Visumsantrag von mindestens einem Elternteil begleitet werden. Leben die Eltern nicht gemeinsam in Deutschland, muss der Elternteil, der in Bosnien und Herzegowina bleibt, der Übersiedlung des Kindes nach Deutschland zustimmen. Diese Zustimmung muss von einem Notar beurkundet, mit einer Apostille versehen und anschließend ins Deutsche übersetzt werden.

  • Aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Kindes
  • Nachweis der Identität des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes im internationalen Format. Bei Geburt in Deutschland legen Sie bitte nur die deutsche Geburtsurkunde in einem beliebigen Format vor.
  • Sofern zutreffend: Heiratsurkunde der Eltern im internationalen Format. Bei Eheschließung in Deutschland legen Sie bitte Ihre deutsche Heiratsurkunde in einem beliebigen Format vor.
  • Sofern die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren und keine deutsche Geburtsurkunde vorliegt: Vaterschaftsanerkennung

Gesundheits- und Pflegeberufe

Die zusätzlichen Unterlagen für diese Berufsgruppen unterscheiden sich teilweise deutlich. Bitte wählen Sie nur die für Sie passende Kategorie.

  • Ihr Arbeitsvertrag. Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, beachten Sie bitte, dass Ihr Monatslohn mindestens 55% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entspricht.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis; ein sechsseitiges Formular, das die Bundesagentur für Arbeit auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellt. Bitte nutzen Sie stets die aktuelle Version der Bundesagentur für Arbeit.
  • Hochschuldiplom mit Apostille und anschließender Übersetzung. Die Apostille muss nicht auf deutschen Hochschuldiplomen angebracht werden.
  • Nachweis über die Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Hochschulausbildung inklusive des Abschlusses. Link zur Anabin-Datenbank Anabin-Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise am Ende der Seite.
  • Berufsausübungserlaubnis oder die unbedingte Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis
  • Gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Fachsprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
  • ggf. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Diese beantragt Ihr Arbeitgeber. Sie muss nicht vorgelegt werden, wenn Sie mindestens 55% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung verdienen.

  • Ihr Arbeitsvertrag. Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, beachten Sie bitte, dass Ihr Monatslohn mindestens 55% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entspricht.
  • Schulabschlusszeugnis der vierjährigen medizinischen Mittelschule mit Apostille und anschließender Übersetzung ins Deutsche
  • Nachweis der bestandenen staatlichen Fachprüfung mit Apostille und anschließender Übersetzung ins Deutsche
  • Nachweis über die Anerkennung Ihrer ausländischen Ausbildung in Deutschland bzw. Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Ggf. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Alternativ können Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vorlegen, ein sechsseitiges Formular, das die Bundesagentur für Arbeit auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellt. Bitte nutzen Sie stets die aktuelle Version der Bundesagentur für Arbeit.

  • Nachweis des ausländischen Hochschul- oder Ausbildungsabschlusses mit Apostille und anschließender Übersetzung ins Deutsche
  • (Teil-) Anerkennungsbescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde (Defizitbescheid)
  • Nachweis über die geplante Qualifizierungsmaßnahme mit detailliertem Weiterbildungs-/ Qualifizierungsplan (genauer Zeitplan) mit Angaben, ob überwiegend theoretisch oder praktisch und zu Schulungsorten des praktischen und/oder theoretischen Teils
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und das dazugehörige ‚Zusatzblatt A‘, welche die Bundesagentur für Arbeit auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellen. Bitte nutzen Sie stets die aktuelle Version der Bundesagentur für Arbeit.
  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts (Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck mit nachgewiesener Bonität / Sperrkonto / Erwerbstätigkeit während der Anerkennung)
  • aktueller Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Ggf. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Vermittlungsabsprache über Arbeitsagentur ARZ

  • Zweisprachiger Arbeitsvertrag, unterschrieben von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber
  • Schulabschlusszeugnis der vierjährigen medizinischen Mittelschule mit Apostille und anschließender Übersetzung ins Deutsche
  • Nachweis der bestandenen staatlichen Fachprüfung mit Apostille und anschließender Übersetzung ins Deutsche
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Ggf. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

  • Ihr aktueller Arbeitsvertrag. Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, beachten Sie bitte, dass Ihr Monatslohn mindestens 55% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entspricht.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, ein sechsseitiges Formular, das die Bundesagentur für Arbeit auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellt. Bitte nutzen Sie stets die aktuelle Version der Bundesagentur für Arbeit.
  • Ausführliche und abschließende Auflistung der Aufgaben und Tätigkeiten
  • Schulabschlusszeugnis der Mittelschule mit Apostille und anschließender Übersetzung ins Deutsche
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)

Qualifizierte Fachkräfte

Als qualifizierter Fachkraft steht Ihnen das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes zur Beantragung Ihres Visums zur Verfügung. Dort finden Sie auch die für Ihren Antrag erforderlichen Dokumente.

Wie das funktioniert, haben wir für Sie in einem kurzen Artikel zusammengefasst

Beruf und Studium

  • Ihr Ausbildungsvertrag. Die Mindesthöhe der Ausbildungsvergütung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Lebensunterhalt in den FAQ.
  • Sofern Ihre Ausbildungsvergütung die Mindesthöhe unterschreitet:
    • Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck mit nachgewiesener Bonität oder
    • Sperrkonto in Höhe des Fehlbetrags
    • Sofern zutreffend Nachweise über kostenlose Unterkunft bzw. Verpflegung
  • Ihr Ausbildungsplan
  • Sofern zutreffend Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Anmeldebestätigung der Berufsschule
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Motivationsschreiben in deutscher Sprache

  • Nachweis des ausländischen Hochschul- oder Ausbildungsabschlusses mit Apostille und anschließender Übersetzung ins Deutsche
  • Defizitbescheid: Amtliches Schreiben der zuständigen deutschen Behörde über die vorhandenen Defizite für die Anerkennung
  • Nachweis über die geplante Maßnahme zur Anerkennung, z. B. Fachsprachkurs, Fachseminar
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und das dazugehörige ‚Zusatzblatt A‘, welche die Bundesagentur für Arbeit auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellen. Bitte nutzen Sie stets die aktuelle Version der Bundesagentur für Arbeit.
  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts
    • Erwerbstätigkeit während der Anerkennung
    • Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck mit nachgewiesener Bonität
    • Sperrkonto
  • Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Ggf. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

  • Zulassungsbescheid der Universität in Deutschland. Bitte fügen Sie einen Nachweis über die Unterrichtssprache bei.
  • Lebenslauf in der Unterrichtssprache
  • Motivationsschreiben in der Unterrichtssprache
  • Sofern nicht in der Zulassungsentscheidung bestätigt: Nachweis von erforderlichen Sprachkenntnissen in der Unterrichtssprache. Dies gilt für das Studium oder die studienvorbereitende Maßnahme.
  • Nachweis der Finanzierung des Studiums im ersten Studienjahr
    • Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener Bonität oder
    • Eröffnung eines Sperrkontos oder
    • ein Stipendium


Sie benötigen nur dann ein Visum für einen Sprachkurs, wenn der Sprachkurs länger als 90 Tage dauert oder Sie die Höchstaufenthaltsdauer in den Schengener Staaten überschreiten.

  • Anmeldung zum privaten Sprachkurs oder Teilnahmebestätigung einer Sprachschule. Der Sprachkurs muss mindestens 18 Stunden pro Woche dauern, z.B. ein Intensiv-Sprachkurs, aber kein Integrationskurs.
  • Finanzierung Ihres Aufenthalts
    • Sperrkonto oder
    • Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener Bonität
  • Sofern der Sprachkurs zur Vorbereitung auf ein Studium dient: Schulabschlusszeugnis mit Apostille und anschließender Übersetzung ins Deutsche
  • Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch
  • Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch. Das Motivationsschreiben sollte frühere Sprachkurse und die Studienabsichten beinhalten.

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst
  • Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland

Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst einschließlich weltwärts Süd-Nord-Komponente:

  • Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein.

Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)):

  • Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.

Hinweis zum Europäischen Freiwilligendienst (EFD):

  • Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet sein. Die aufnehmende Organisation trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der/s Freiwilligen. Der/die Freiwillige erhält zudem zusätzlich ein monatliches Taschengeld in Höhe von derzeit 110,00 €.
  • Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.
  • Sprachkenntnisse sind keine Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am EFD. Die aufnehmende Organisation unterstützt die/den Freiwillige/n beim Spracherwerb durch das von der EU-Kommission angebotene Online-Sprachlern-Tool (Online Linguistic Support) und ggf. durch separat angebotene Sprachkurse.

Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.

Der Aufenthalt als Au-Pair zielt darauf, Ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen und Ihr Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis von Deutschland zu erweitern. In Ihrer Gastfamilie muss daher Deutsch als Mutter- oder Familiensprache gesprochen werden. Ein verwandtschaftliches Verhältnis zur Gastfamilie ist leider nicht erlaubt. Ihre Gasteltern in Deutschland dürfen nicht Ihre Muttersprache sprechen.

  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass für diese Kategorie noch 10 Monate gültig sein muss.
  • Sie sind unter 27 Jahre alt, wenn Sie Ihren Visumsantrag stellen.
  • Sie weisen einfache deutsche Sprachkenntnisse nach (Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).
  • Sie legen Ihren Vertrag mit einer Gastfamilie in Deutschland oder einer Au-Pair-Agentur aus Deutschland vor.

Bitte lesen Sie die Informationen der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere das Merkblatt Au-Pair. Sie werden bei Ihrem Termin in der Botschaft eine Erklärung unterschreiben müssen, dass Sie das Merkblatt gelesen und verstanden haben.

Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Sonstige Erwerbstätigkeit

  • Ihr aktueller Arbeitsvertrag. Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, beachten Sie bitte, dass Ihr Monatslohn mindestens 55% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entspricht.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, ein sechsseitiges Formular, das die Bundesagentur für Arbeit auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellt. Bitte nutzen Sie stets die aktuelle Version der Bundesagentur für Arbeit.


  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, ein sechsseitiges Formular, das die Bundesagentur für Arbeit auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellt. Bitte nutzen Sie stets die aktuelle Version der Bundesagentur für Arbeit.
  • Führerschein
  • Zusatzblatt C
  • Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, beachten Sie bitte, dass Ihr Monatslohn mindestens 55% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entspricht.

Für nähere Informationen zu den Anforderungen an die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und zum Arbeitsvertrag insbesondere in Bezug auf Qualifizierungsmaßnahmen schauen Sie sich die Erläuterung auf make-it-in-Germany an und bitten ihren Arbeitgeber dies bei der Erstellung der Unterlagen zu berücksichtigen.

Abweichend von den Regelungen der anderen Kategorien muss Ihr Reisepass noch 3 Monate nach Ende des geplanten Einsatzes in Deutschland gültig sein.

  • Ihre Werkvertragsarbeitnehmerkarte
  • M2-Formular
  • Vollständig ausgefüllte und angekreuzte BH-1- und BH-6-Formulare für den gesamten Tätigkeitszeitraum
  • PIO-Listing

Bitte buchen Sie Ihren Termin so früh wie möglich, die maximale Vorlaufzeit beträgt 8 Wochen.

Als Werkvertragsarbeitnehmer können Sie höchstens zwei Jahre in Deutschland arbeiten. Mit einer neuen Werkvertragsarbeitnehmerkarte unterliegen Sie bestimmten Wartezeiten:

  • Bei einem Voraufenthalt von bis zu 9 Monaten - 3 Monate Wartezeit
  • Bei einem Voraufenthalt von über 9 Monaten entspricht die Wartezeit der vorherigen Beschäftigungszeit.


  • Ihr Arbeitsvertrag im Original, ersatzweise eine Kopie, die von einer autorisierten Anheuerungsagentur bestätigt ist. Aus dem Arbeitsvertrag müssen die folgenden Punkte erkennbar sein:
    • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
    • Name des Schiffes, auf dem Sie anheuern
    • Einschiffungsort
    • Arbeitszeit pro Woche
    • Urlaubsanspruch
    • Mindestlohnklausel nach dem Mindestlohngesetz bei einem Einsatz in deutschen Binnengewässer
  • Routenplan des Schiffes inkl. Vorbereitungs- und Trainingsmaßnahmen
  • Übersicht über die Staaten, in denen Sie eingesetzt werden, inkl. Tage an Land
  • Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung

Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr benötigen Sie ein Schengenvisum. Entsprechend ändert sich die Gebühr. Bitte stellen Sie Ihren Visumsantrag mindestens sechs Wochen vor Beginn des Arbeitsvertrags.


Weitere Informationen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, die uns in der Visastelle erreichen. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular am Ende der…

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten.

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