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Terminvergabe für Visa nach der Westbalkanregelung

Symbolbild eines Arbeiters in Montur

Westbalkanregelung, © Colourbox

07.09.2022 - Artikel

Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien profitieren von einem privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Die Westbalkanregelung war ursprünglich bis Ende 2023 befristet. Mit der Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wird die Westbalkanregelung entfristet. Ab Juni 2024 beträgt das Kontingent jährlich 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit.

Derzeit ist Voraussetzung für die Visumerteilung eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und es dürfen keine bevorrechtigten Arbeitnehmer in Deutschland für das konkrete Arbeitsplatzangebot zur Verfügung stehen.

Wie vergeben Sie Termine für Visa nach der Westbalkanregelung?

Wir haben für diese begehrte Visakategorie das Terminverfahren transparenter gestaltet und auf Grund der sehr hohen Nachfrage ein monatliches Losverfahren eingerichtet. Bitte registrieren Sie sich in dem Zeitraum, in dem unsere Terminliste geöffnet ist.

Während des Registrierungszeitraums hat jeder die Möglichkeit, sich zu registrieren. Es ist nicht notwendig, eine Agentur zu beauftragen. Wer im Registrierungszeitraum erfolgreich einen Termin angefragt hat, nimmt automatisch an der Verlosung teil, egal, wann die Registrierung erfolgt ist.

Wenn Ihre Terminanfrage ausgelost worden ist, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung.

Bitte beachten Sie die folgenden Einschränkungen:

  • Mehrfachregistrierungen sind ausgeschlossen.
  • Die nachträgliche Änderung der zur Registrierung eingegebenen Daten ist nicht möglich.
  • Die Weitergabe des Termins an eine andere Person ist nicht gestattet.
  • Bitte registrieren Sie sich in Ruhe selbst für das Verfahren und achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten. Falls Sie sich mit unvollständigen oder fehlerhaften Daten registriert haben, müssen Sie Ihre Registrierung stornieren und sich dann erneut mit korrekten Angaben registrieren.
  • Sie werden nur dann in die Visastelle eingelassen, wenn Ihre persönlichen Daten im Reisepass mit den Daten in der Terminregistrierung vollständig übereinstimmen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass bosnisch-herzegowinische Passnummern nie den Buchstaben „O“ enthalten. Falls Sie die Ziffer „0“ in Ihrer Passnummer mit dem Buchstaben „O“ verwechseln, ist Ihre Passnummer fehlerhaft angegeben. Wir werden Ihnen in diesem Falle den Zugang zur Visastelle verweigern.
  • Alle übrigen Terminregistrierungen werden am Ende des Monats storniert. Darüber benachrichtigen wir Sie per E-Mail. Für die Teilnahme am Losverfahren für Termine im Folgemonat registrieren Sie sich bitte erneut.

Weitere Informationen

Unterlagen, die in jedem Falle vorgelegt werden müssen Sie benötigen für Ihren Antrag auf Ausstellung eines nationalen Visums in jedem Falle diese Unterlagen:Ihren Reisepass, der noch 18 Monate gültig…

Welche Unterlagen benötige ich für meinen Visumsantrag?

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