Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Bosnien und Herzegowina: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 17.11.2024
(Unverändert gültig seit: 07.10.2024)

Letzte Änderungen:
Natur und Klima
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist grundsätzlich stabil. Bosnien und Herzegowina besteht aus den beiden als Entitäten bezeichneten Landesteilen „Föderation von Bosnien und Herzegowina“ und „Republika Srpska“ sowie dem Sonderwaltungsgebiet Brčko. Vereinzelt können politische, religiöse oder ethnisch motivierte Spannungen nicht ausgeschlossen werden. Proteste verlaufen in der Regel friedlich.

  • Informieren Sie sich über die lokalen oder internationalen Medien.
  • Meiden Sie Kundgebungen und seien Sie im Umfeld z.B. von Fußballspielen vorsichtig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Landminen

Minen und Blindgänger stellen in einigen Landesteilen und vor allem abseits von Hauptstrecken und touristisch frequentierten Gegenden Gefahren dar. Erdrutsche nach Unwettern haben Minenfelder wandern lassen, Markierungen sind oft nicht mehr sichtbar.

  • Informieren Sie sich vor Wanderungen in abgelegenen Gebieten.
  • Verlassen Sie befestigte Straßen auch nahe der Hauptstadt Sarajewo nicht und betreten Sie keine brachliegenden Felder oder Hausruinen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig, Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie in Sarajewo und anderen Städten vor.
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen oder Mietwagen sind ein bevorzugtes Ziel von Autodiebstahl und Einbrüchen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen ab.
  • Lassen Sie - auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten - keine Wertsachen, Reisedokumente oder anderes Gepäck im geparkten Fahrzeug zurück, auch nicht im Kofferraum.

Natur und Klima

Es herrscht Kontinentalklima, zur Küste hin Mittelmeerklima.

Überschwemmungen

Am 3./4. Oktober 2024 führten heftige Regenfälle in Teilen Zentralbosniens und im Kanton Herzegowina-Neretva zu verheerenden Überschwemmungen und Erdrutschen. Zahlreiche Verkehrsverbindungen bleiben gesperrt, insbesondere die Hauptstraße Sarajewo-Mostar bei Jablanica. Es besteht weiterhin die Gefahr von Erdrutschen und Felsstürzen. Die Eisenbahnstrecke Ploce-Sarajewo ist bis auf Weiteres gesperrt.

  • Umfahren sie die betroffenen Gebiete weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien.
  • Leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte Folge.

Erdbeben

Bosnien und Herzegowina liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Busch- und Waldbrände

In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen in den südlicheren Landesteilen zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Siehe Natur und Klima

​​​​​​​Grenzkontrollen

Beim Überschreiten der Schengener Außengrenzen werden nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern auch alle Reisedokumente systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Dies gilt auch für EU-Bürger und andere freizügigkeitsberechtigte Personen.

Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.
Reisenden wird empfohlen die Medienberichterstattung hierzu zu verfolgen.

Infrastruktur/Verkehr

Siehe Natur und Klima

Es existieren verlässliche Zug- und Busverbindungen.

Straßenmarkierungen sind häufig ungenügend, der Straßenzustand schlecht. Nicht alle von gängigen Navigationssystemen vorgeschlagenen Routen sind auch tatsächlich befahrbar.

Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer ohne Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich.

Bei Verkehrskontrollen sind immer zwei Polizisten anwesend, bei Verstößen ist eine sofortige Zahlung gegen Zahlungsbestätigung und Strafverfügung „prekeršajni nalog“ möglich. Bei Nichtzahlung wird der Führerschein vorübergehend eingezogen.

Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Die Promillegrenze beträgt 0,3; für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren besteht absolutes Alkoholverbot.

Vom 1. November bis 1. April gilt Winterreifenpflicht.

  • Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Nacht.
  • Nehmen Sie keine Anhalter im Fahrzeug mit.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Wanderungen/Trekking-Touren

Folgende Bergrettungsgesellschaften sind rund um die Uhr erreichbar, nehmen Meldungen entgegen und leiten nach Zuständigkeit ggf. weiter an die andere Organisation:

  • Mountain Rescue Service Sarajevo Notruf: 121
  • GSS Tel.: +387 63 11 22 33

Grundlegende Verhaltensweisen bei Wanderungen in Bosnien und Herzegowina sowie im Grenzgebiet zu Montenegro und anderen Nachbarländern sollten stets beachtet werden:

  • Informieren Sie sich vor Wanderungen in abgelegenen Gebieten.
  • Weichen Sie nicht von markierten Pfaden ab. Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung, dass die Wegeführung zum Teil unzureichend ausgeschildert ist und den Wandernden mitunter sehr gute Kondition abverlangt.
  • Führen Sie ein ausreichend geladenes Mobiltelefon mit GPS-Funktion oder ein GPS-Gerät mit, insbesondere bei Wanderungen, die nicht von spezialisierten Veranstaltern organisiert sind.
  • Hinterlegen Sie vor einer Wanderung Ihre Kontaktdaten sowie Informationen über Weg und Ziel in Ihrer Unterkunft und nehmend Sie ausreichende Wasservorräte mit.
  • Planen Sie genügend Zeit ein, sodass die Ankunft/Rückkehr vor Einbruch der Dunkelheit erfolgt.
  • Beachten Sie Warnschilder. Betreten Sie keine umzäunten Gelände. Leisten Sie Folge, falls Sie zum Verlassen eines Weges oder eines Geländes aufgefordert werden.
  • Wählen Sie im Notfall die nationale Notrufnummer 122.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Bosnien und Herzegowina nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft diesem Thema ablehnend gegenüber. Es hat vereinzelt auch Angriffe auf Angehörige der LGBTIQ-Community gegeben.

Rechtliche Besonderheiten

Schuldigen eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden droht - anders als in Deutschland - meist eine Haftstrafe.

Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u.a. US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.

Die Mitnahme von Anhaltern, insbesondere von Migranten, kann beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Nach in Bosnien und Herzegowina geltendem Recht wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft, wer bei unerlaubtem Grenzübertritt behilflich ist oder den Transport bis zur Grenze durchführt.

Geld/Kreditkarten

Die Landeswährung „Konvertible Mark“ wird zum festen Kurs von einem EUR = 1,95583 BAM getauscht. Mit Kreditkarte kann Bargeld am Automaten abgehoben werden. Kreditkarten von Visa und Mastercard, selten American Express, werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. In Sarajewo ist die Zahlung mit Kreditkarte in größeren Geschäften möglich; auf Märkten und in kleineren Geschäften wird oft auf Bargeld bestanden. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bosnien und Herzegowinas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein, bei der Einreise entsprechend länger.

Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den bosnisch-herzegowinischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise; eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft in Sarajewo ist nicht möglich.

Während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina sollte das Reisedokument ständig mitgeführt werden. Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Sie dürfen sich innerhalb von sechs Monaten maximal 90 Tage visumsfrei in Bosnien und Herzegowina aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus müssen sie über einen Aufenthaltstitel verfügen.

Ausländer müssen bei der Einreise über Mittel von mindestens 150 BAM (entspricht ca. 75 EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts kann in bar (in der Landeswährung oder in EUR) oder unbar (Kreditkarten und andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) geführt werden.

Eine Einreise, nachdem die gesetzlich erlaubte Aufenthaltsdauer bereits erreicht wurde, stellt einen illegalen Aufenthalt dar und kann von den bosnisch-herzegowinischen Behörden strafrechtlich geahndet werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch ins Bosnische, Kroatische oder Serbische übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.

Registrierung

Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel bzw. die Pension. Sofernkeine Hotelunterkunft gebucht wurde, müssen sich Reisende – sofern ein Aufenthalt von mehr als drei Tagen vorgesehen ist – sofort (innerhalb von 48 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle wenden. Für diese eigenständige Registrierung wird eine Gebühr von ca. zehn BAM (ca. fünf EUR) erhoben.

Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).

Einfuhrbestimmungen

Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben.

Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von EUFOR sind vorhanden.

Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.

Heimtiere

Die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren ist in aller Regel problemlos möglich, wenn die Tiere einen Transponder tragen. Es ist außerdem ein gültiger Tierausweis vorzulegen, der insbesondere den Halter des Tieres und Informationen zur Tollwutimpfungen enthält. Weitere Informationen erteilt die bosnisch-herzegowinische Grenzpolizei.
Allgemeine Informationen zum Reisen mit Tieren bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen erforderlich.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie ggf. FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommer-Meningoenzephalitis

Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Bosnien-Herzegowina aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken sowie adäquaten Mückenschutz können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden, siehe Krankheitsprävention und Hygiene und Expositionsprophylaxe.

Luftverschmutzung

In Städten mit hohem Industrieaufkommen wie z.B. Zenica, aber auch in der Hauptstadt Sarajewo kann es zu einer ganzjährigen Smogbelastung kommen. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten ist in vielen Städten durch Holz- und Kohlebefeuerung, Emissionen alter Fahrzeuge und unkontrollierter Müllverbrennung die Smogbelastung erhöht. Dies kann zur Beeinträchtigung der Atmung, Reizung der Schleimhäute sowie Erkrankungen der Atemwege führen. Insbesondere für Asthmatiker ist die Luftverschmutzung problematisch.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist oft bezüglich technischer Ausstattung, hygienischer Verhältnisse und fachlicher Ausbildung problematisch. Vor allem außerhalb der großen Städte gibt es wenige Deutsch/Englisch/Französisch sprechende Ärzte oder Therapeuten.

  • Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserücktransportversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen.
  • Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

nach oben