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Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025

Symbolbild eines Paragrafen

Symbolbild eines Paragrafen, © Colourbox

05.05.2025 - Artikel

Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das bisher freiwillig eingeräumte Remonstrationsverfahren wird ab dem 1.7.2025 weltweit abgeschafft, um insgesamt mehr Visumanträge bearbeiten und die Wartezeiten auf Visumentscheidungen verkürzen zu können.
  • Falls Ihr Visumantrag ab dem 1.7.2025 abgelehnt wird, sehen Sie bitte von Remonstrationen an die Botschaft / das Generalkonsulat ab. Die Botschaft / das Generalkonsulat wird solche Remonstrationen nicht mehr bearbeiten.
  • Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden.
  • Es gilt mehr denn je: Verringern Sie das Risiko einer Ablehnung, indem Sie die erforderlichen Unterlagen von vornherein vollständig einreichen. Falls die Visastelle Unterlagen nachfordert, liefern Sie diese bitte rechtzeitig nach.
  • Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.

Mit der Abschaffung des Remonstrationsverfahrens entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren.

Diese Entscheidung stützt sich auf ein Pilotverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen, bei dem die Aussetzung des Remonstrationsverfahrens sowohl für Schengen- als auch für nationale Visa seit dem 1. Juni 2023 getestet wurde.

Die Evaluierung des Pilotverfahrens hat gezeigt: Der Verzicht auf das Remonstrations verfahren hat in den Visastellen zum Teil erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten freigesetzt, die zur Bearbeitung von mehr Visumanträgen eingesetzt werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten dadurch sowohl mehr nationale als auch mehr Schengen-Visa bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.

Von einer größeren Anzahl bearbeiteter Visumanträge und einer Reduzierung von Warte zeiten profitieren alle Antragstellenden. Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbstver ständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.

Mit der Möglichkeit, nationale Visa für Fachkräfte, zur Ausbildung, zum Studium und zur Familienzusammenführung seit 1. Januar 2025 weltweit grundsätzlich digital im Auslandsportal zu beantragen, werden Antragstellende zudem mit klaren und intuitiven Schritten zur Abgabe vollständiger (digitaler) Anträge geleitet. Die Erfahrung aus der Pilotierung der Online-Antragstellung hat gezeigt, dass dies die Qualität des Verfahrens deutlich verbessern und Verzögerungen durch unvollständige Anträge vermeiden wird.

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