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Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025

Symbolbild eines Paragrafen

Symbolbild eines Paragrafen © Colourbox

05.05.2025 - Artikel

Das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide ist seit dem 1. Juli 2025 weltweit abgeschafft.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das bisher freiwillig eingeräumte Remonstrationsverfahren wurde zum 1.7.2025 weltweit abgeschafft, um insgesamt mehr Visumanträge bearbeiten und die Wartezeiten auf Visumentscheidungen verkürzen zu können.
  • Falls Ihr Visumantrag nach dem 1.7.2025 abgelehnt wurde, sehen Sie bitte von Remonstrationen an die Botschaft ab. Die Botschaft wird solche Remonstrationen nicht mehr bearbeiten.
  • Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie rechtlich vorgehen, indem Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben. Das muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden.
  • Es gilt mehr denn je: Verringern Sie das Risiko einer Ablehnung, indem Sie die erforderlichen Unterlagen von vornherein vollständig einreichen. Falls die Visastelle Unterlagen nachfordert, liefern Sie diese bitte rechtzeitig nach.
  • Sie haben auch nach einer Ablehnung selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen neuen Visumantrag zu stellen.
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