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Aufenthalt in Deutschland - Was passiert, wenn ich zu lange in Deutschland bleibe?

Skyline von Berlin (Symbolbild)

berlin skyline, © Colourbox

15.11.2022 - Artikel

Nutzen Sie den Schengenrechner, um Ihre erlaubten Aufenthaltstage zu berechnen. Wenn Sie Ihren Aufenthalt überzogen haben, finden Sie hier weitere Hinweise.

Der Schengenrechner

Sie können Ihren Besuchsaufenthalt oder Ihre Geschäftsreise besser planen mit dem Aufenthaltsrechner der Europäischen Kommission. Beachten Sie bitte dafür die Informationen des Auswärtigen Amts am Ende der Seite. Als Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina sind Sie der Personengruppe mit einem Jahresvisum gleichgestellt.

Grenzübertrittsbescheinigung

Wenn Sie eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgehändigt bekommen haben, müssen Sie Deutschland und die Schengener Staaten verlassen. Bitte lassen Sie die Grenzübertrittsbescheinigung bei der Ausreise aus den Schengener Staaten abstempeln; entweder am Flughafen, wenn Sie zurück nach Bosnien und Herzegowina fliegen, oder - wenn Sie auf dem Landweg zurückreisen - bei der Ausreise aus Kroatien vom kroatischen Grenzpersonal.

Können Sie keinen Ausreisestempel erhalten, bescheinigt Ihnen die Botschaft in Ausnahmefällen, dass Sie mit Ihrem Reisepass und der Grenzübertrittsbescheinigung vorgesprochen haben. Bitte beachten Sie, dass wir nicht den Tag Ihrer Ausreise bestätigen, sondern lediglich den Tag Ihrer Vorsprache.

Bitte buchen Sie in diesem Falle einen Termin über unser Terminportal.

Sie möchten wissen, ob Sie zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sind?

Sie haben die Möglichkeit, eine Selbstauskunft aus dem Ausländerzentralregister anzufordern. Das Formular für die Selbstauskunft erhalten Sie direkt beim Bundesverwaltungsamt. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift unter dem Antrag auf Selbstauskunft einen Termin benötigen.

Bitte buchen Sie für die Unterschriftsbeglaubigung einen Termin über unser Terminportal in der Kategorie Sonstige Dienstleistungen.

Weitere Informationen

Bei der Prüfung der Dauer früherer und geplanter Aufenthalte findet seit 2013 die sogenannte Rückwärtsrechnung Anwendung. Das bedeutet, dass der zurückliegende Zeitraum von 180 Tagen betrachtet wird, in dem sich Drittstaatsangehörige bis zu 90 Tage im Schengen-Gebiet aufhalten dürfen. Wichtig ist, dass sowohl der Tag der Einreise als auch der Tag der Ausreise in den 90-Tage-Zeitraum einbezogen werden (Art. 6 Abs. 1 S. 1, Abs. II S. 1 Schengener Grenzkodex).

Diese Berechnungsmethode gilt nicht für die Staatsangehörigen von Brasilien, Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, St. Kitts und Nevis, Mauritius und den Seychellen. Mit diesen Staaten hat die Europäische Union Visumbefreiungsabkommen abgeschlossen. Hier findet aufgrund des Wortlauts dieser Abkommen die alte Berechnungsmethode („Vorwärtsberechnung“, d.h. 90 Tage innerhalb von 6 Monaten, also ab Einreise zeitlich vorwärts gerechnet) weiterhin Anwendung.

Wie ist diese Neuregelung zu verstehen?

Nehmen wir an, ein Ausländer hat ein Jahresvisum für die Schengener Staaten, gültig vom 01.01.2019 bis 31.12.2019.
Am 18.10.2019 befindet er sich in den Schengener Staaten.

Zur Bewertung der Legalität seines Aufenthalts an diesem Tag wird der Zeitraum vom 22.04.2019 bis 18.10.2019 betrachtet. Das ist genau der Zeitraum von 180 Kalendertagen, der am 18. Oktober endet.
Nun werden alle Tage in diesem Zeitraum gezählt, an denen sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufgehalten hat, ein- oder ausgereist ist.

Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist sein Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, legal.

Wenn der Ausländer nicht ausreist, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität seines Aufenthalts bewertet.

Aber der Zeitraum ist dabei ein anderer, nämlich vom 23.04.2019 bis 19.10.2019 — wiederum 180 Tage; aber Anfangs- und Enddatum dieses Zeitraums sind um einen Tag verschoben.

Diese Bewertung wird für jeden Tag durchgeführt, an dem sich der Ausländer in den Schengener Staaten aufhält.

Die Europäische Kommission bietet einen Aufenthaltsrechner.
Hier können Sie die bisherigen Aufenthaltsdaten eingeben und überprüfen, wann und für wie lange eine erneute Einreise möglich ist.
Für den nicht in deutscher Sprache vorhandenen Aufenthaltsrechner können Sie bei Bedarf unsere Bedienungsanleitung mit einigen Beispielen benutzen.

Verbindliche Auskünfte hierzu erhalten Sie von der Bundespolizei.


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