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Beurkundungen und Beglaubigungen
Orange cartoon character with big blue paragraphs. White background., © picture alliance / Zoonar
Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen
Die Beglaubigung einer Unterschrift erfolgt durch Anerkennung oder Vollziehung der Unterschrift vor der beurkundenden Person. Eine Namensunterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie vor der Person vollzogen wird, die die Unterschrift beglaubigt. In beiden Fällen müssen Sie persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.
Kopiebeglaubigungen
Wir bestätigen die Übereinstimmung von Fotokopien oder Abschriften mit dem Original oder mit der beglaubigten Abschrift/ Ausfertigung, wenn das Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Kopiebeglaubigungen in Anerkennungsverfahren für Gesundheitsberufe
Für das Anerkennungsverfahren in Gesundheitsberufen in Deutschland benötigen Sie beglaubigte Kopien von diesen Dokumenten, die Sie im Original und mit einer Apostille versehen vorlegen müssen:
- alle 4 Schuljahreszeugnisse der Fachmittelschule
- Diplom Abschlussprüfung
- Nachweis Fachpraktikum
- Nachweis Fachprüfung
- Registrierung bei den kantonalen Pflegekammern
Wir berechnen für diese Dokumente nur eine Gebühr. Zusätzliche Dokumente können auch weiterhin beglaubigt werden, wenn sie im Original und mit einer Apostille versehen vorgelegt werden. Für jedes zusätzliche Dokument wird jedoch eine weitere Gebühr fällig.
Sie können bei uns gerne bargeldlos bezahlen - wir akzeptieren Visa und MasterCard.
Terminbuchung
Bitte buchen Sie rechtzeitig einen Termin über unser Terminportal.
Weitere Informationen
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen ausschließlich öffentliche Urkunden, d.h. Urkunden, die von einem Gericht, einer Behörde oder von einer „mit öffentlichem Glauben versehenen Person“, z.B.…