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Beurkundungen und Beglaubigungen

Orange cartoon character with big blue paragraphs. White background., © picture alliance / Zoonar
Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen
Die Beglaubigung einer Unterschrift erfolgt durch Anerkennung oder Vollziehung der Unterschrift vor der beurkundenden Person. Eine Namensunterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie vor der Person vollzogen wird, die die Unterschrift beglaubigt. In beiden Fällen müssen Sie persönlich vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.
Kopiebeglaubigungen
Wir bestätigen die Übereinstimmung von Fotokopien oder Abschriften mit dem Original oder mit der beglaubigten Abschrift/ Ausfertigung, wenn das Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Terminbuchung
Bitte buchen Sie rechtzeitig einen Termin über unser Terminportal.
Weitere Informationen
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen ausschließlich öffentliche Urkunden, d.h. Urkunden, die von einem Gericht, einer Behörde oder von einer „mit öffentlichem Glauben versehenen Person“, z.B. einem…