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Pass und Personalausweis

Symbolbild Ankunft am Flughafen

Anreise, © Colourbox

16.09.2022 - Artikel

Die Botschaft Sarajewo nimmt Ihren Pass- und Personalausweisantrag gerne entgegen.

Deutsche Staatsangehörige können über die Botschaft Sarajewo einen Reisepass oder einen Personalausweis erhalten.

Beides muss persönlich bei der Botschaft Sarajewo beantragt werden. Bitte buchen Sie rechtzeitig einen Termin über das Terminportal der Botschaft. Eltern mit Kindern benötigen nur einen Termin.

Minderjährige stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung der Sorgeberechtigten. Ein sorgeberechtigter Elternteil kann sich vom anderen sorgeberechtigten Elternteil vertreten lassen. Bitte legen Sie in diesem Fall eine notariell beglaubigte Zustimmung zur Ausstellung des Reisepasses bzw. Personalausweises vor.

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, Ihren Antrag am Computer auszufüllen. Antragsformulare finden Sie am Ende der Seite.

Bitte legen Sie die folgenden Unterlagen im Original und mit einer Kopie vor. Sie erhalten die Originale gleich wieder zurück. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Bitte füllen Sie den Pass- bzw. Personalausweisantrag direkt am Computer und vollständig aus.

  • Biometriefähiges Passfoto - Hinweise gibt Ihnen die Fotomustertafel
  • bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
  • Ihre Geburtsurkunde. Wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde besitzen, legen Sie bitte Ihre deutsche Geburtsurkunde vor. Bosnisch-herzegowinische Urkunden können in diesem Falle nicht akzeptiert werden. Dies ist immer der Fall, wenn Sie in Deutschland geboren worden sind und könnte zutreffen, wenn Sie beantragt haben, die Geburt im Ausland bei einem deutschen Standesamt nachzubeurkunden. Andere Geburtsurkunden legen Sie bitte im internationalen Format vor.

Und - sofern zutreffend

  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Scheidungsurteil oder -urkunde
  • Bescheinigung über die Namensführung
  • Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit (z.B. Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde)
  • Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
  • Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland
  • Anmeldebescheinigung bzw. Aufenthaltserlaubnis für Bosnien und Herzegowina

Zusätzliche Dokumente für Minderjährige

  • Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. aller Sorgeberechtigten
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder der Eltern
  • Vaterschaftsanerkennung, falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren.
  • Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern, falls zutreffend.
  • Nachweis des Sorgerechts durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines Elternteils, falls zutreffend.

Bei Passverlust
Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei mit Übersetzung. Jede Person kann übersetzen, wenn sie

  • die bosnische und die deutsche oder englische Sprache beherrscht,
  • sich zweifelsfrei legitimieren kann und
  • die Richtigkeit der Übersetzung mit ihrer Unterschrift bestätigt.

Biometrischer Reisepass und Personalausweis: 10 Jahre (bis zu einem Alter von 23 Jahren: 6 Jahre)
Vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Statt eines Kinderreisepasses kann ab dem 1. Januar 2024 für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich nur ein biometrischer Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren beantragt werden.

Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, muss die Botschaft vor der Passausstellung die Ermächtigung der Passbehörde ihres Meldeorts einholen. Die Gebühr erhöht sich wegen der Unzuständigkeit.

Die aktuellen Gebühren finden Sie auf den Seiten des Bundesinnenministeriums.

Wir ändern gerne den Wohnort in Ihrem Reisepass, bitte buchen Sie einen Termin dafür.

Legen Sie bitte Ihren Reisepass und einen elektronisch ausgefüllten Passantrag vor, sowie Ihre Abmeldung aus Deutschland und einen Nachweis des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina, in der Regel die Aufenthaltserlaubnis.

Bei Verlust oder Diebstahl zeigen Sie bitte den Verlust bei der Polizei an. Mit der Verlustbescheinigung der Polizei und einem Passfoto können Sie einen Passersatz erhalten, den Sie für die Rückreise benötigen.

Ist Ihr Reisedokument abgelaufen, können Sie einen Passersatz beantragen. Der Passersatz ermöglicht ausschließlich die Rückreise nach Deutschland.

Bitte legen Sie diese Unterlagen vor:

  • Vollständig ausgefüllter Passantrag
  • 2 aktuelle Passfotos
  • Ihr altes Reisedokument (nicht bei Verlust oder Diebstahl)
  • Verlustbescheinigung der Polizei (nur bei Verlust oder Diebstahl)

Bitte buchen Sie so früh wie möglich einen Termin. Formulare für Passanträge sowie ein Link zur Terminbuchung finden Sie am Ende der Seite.

Biometrische Reisepässe und die Personalausweise werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Herstellung und Versand bewegen sich zwischen drei und sechs Wochen, je nach Auslastung der Bundesdruckerei.

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