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Bosnien und Herzegowina: Politisches Porträt
Bosnien und Herzegowina besteht aus den zwei Entitäten Föderation Bosnien und Herzegowina und Republika Srpska.
Bosnien und Herzegowina entstand im Zuge des Zerfalls der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien in Folge eines Unabhängigkeitsreferendums im Jahre 1992.
Im daraufhin ausbrechenden Bosnienkrieg standen sich bosnisch-kroatische, bosnisch-serbische und bosniakische Streitkräfte, teilweise unterstützt aus dem Ausland, feindlich gegenüber. Nach vier Jahren konnte durch Vermittlung der internationalen Gemeinschaft das Friedensabkommen von Dayton geschlossen werden, das den Krieg beendete und die Souveränität Bosnien und Herzegowinas festschreibt.
Die heutige Verfassung des Landes ist in Annex 4 des Friedensabkommens von Dayton festgelegt. Sie garantiert die paritätische Machtteilung der sog. drei konstituierenden Völker: bosnische Kroaten, bosnische Serben und Bosniaken.
Das Staatsoberhaupt von Bosnien und Herzegowina ist die auf vier Jahre gewählte Präsidentschaft als gesamtstaatliche Institution, die aus je einem Vertreter der drei konstituierenden Völker besteht und deren Vorsitz alle acht Monate rotiert.