Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Aufenthaltsermittlung, Erbenermittlung und Beschaffung von Urkunden

null

null, © Colourbox

05.07.2022 - Artikel

Aufenthaltsermittlung

Die bosnisch-herzegowinischen Behörden erteilen aus Datenschutzgründen keine Auskünfte aus den Melderegistern, ein öffentlich zugängliches zentrales Melderegister existiert nicht.

Sie können zunächst im Internet versuchen, die gewünschte Person in einem öffentlichen Telefonverzeichnis zu finden.

Je nach Einzelfall könnte ein bosnischer Rechtsbeistand in Frage kommen. Eine Liste auch deutschsprechender Rechtsanwälte in Bosnien und Herzegowina steht Ihnen am Ende der Seite zur Verfügung.

Erbenermittlung

Leider können wir Privatpersonen keine Hilfe bei der Ermittlung von Erben anbieten; wir müssen Sie stattdessen auf unsere Rechtsanwaltsliste verweisen. Sehr wichtig für die Ermittlung von Erben oder Angehörigen ist die Adresse des letzten Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina.

Beschaffung von Urkunden

Die Datenschutzvorgaben in Bosnien und Herzegowina sind strikt geworden. Urkunden können Sie nur noch persönlich oder über eine bevollmächtigte Person beschaffen. Die Vollmacht muss in bosnischer Sprache vorliegen und ggf. mit einer Apostille versehen werden. Je nach Einzelfall könnte ein bosnischer Rechtsbeistand in Frage kommen. Eine Liste auch deutschsprechender Rechtsanwälte in Bosnien und Herzegowina steht Ihnen am Ende der Seite zur Verfügung.

Weitere Informationen

Hier finden Sie unsere Liste von deutschsprechenden Rechtsanwälten in Bosnien und Herzegowina.

Rechtsanwälte in Bosnien und Herzegowina

nach oben