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Mein Visumsantrag wurde abgelehnt - was kann ich tun?

Symbolbild eines Paragrafen

Symbolbild eines Paragrafen, © Colourbox

21.09.2022 - Artikel

Ihr Visumantrag wurde abgelehnt und Sie sind nach Durchsicht der Erläuterungen mit der Entscheidung der Botschaft nicht einverstanden? Sie können die Visastelle darum bitten, Ihren Visumantrag erneut zu überprüfen. Dieses Verfahren heißt Remonstration.

Ihr Visumantrag wurde abgelehnt und Sie sind nach Durchsicht der Erläuterungen mit der Entscheidung der Botschaft nicht einverstanden?

Sie können gegen die Ablehnung des Visums remonstrieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, gegen die Ablehnung zu klagen und somit vom Verwaltungsgericht Berlin überprüfen zu lassen. Remonstration und Klage sind voneinander unabhängig.

Wenn Sie sich entscheiden, zunächst zu remonstrieren und die Botschaft bei der ablehnenden Entscheidung bleibt, erhalten Sie einen ausführlich begründeten Remonstrationsbescheid, gegen den Sie ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagen können.

Das Remonstrationsverfahren kann bis zu drei Monate dauern. Die Verfahrensdauer des Verwaltungsgerichts Berlin erfahren Sie direkt dort.

Die folgenden Hinweise sind erschöpfend, Angaben darüber hinaus können nicht beantwortet werden.

Fristen

Die Fristenberechnung beruht auf § 31 Abs. 3 VwVfG und § 31 Abs. 1 VwVfG iVm. § 188 Abs. 3 BGB.

Enthält Ihr Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung, müssen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Ablehnung remonstrieren. Nach Ablauf von einem Monat ist der Ablehnungsbescheid rechtskräftig.

Enthält Ihr Ablehnungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt die Frist zu Einlegung der Remonstration 1 Jahr nach Erhalt des Ablehnungsbescheides.

Das Remonstrationsverfahren ist schriftgebunden, das Remonstrationsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail oder ein am Computer unterschriebenes Dokument genügt nicht.

Sie können auch eine andere Person bitten, das Remonstrationsverfahren in Ihrem Namen durchzuführen. Bitte reichen Sie dafür das Remonstrationsschreiben zusammen mit einer Vollmacht ein, die von Ihnen eigenhändig unterschrieben wurde.

Auskünfte werden nur an den Antragsteller selbst oder an seinen Bevollmächtigten gegeben. Remonstrationsschreiben sowie ggf. die Vollmacht müssen in deutscher Sprache verfasst sein.

Bitte senden Sie oder Ihr Bevollmächtigter das Remonstrationsschreiben unterschrieben als PDF-Datei an konsulat@sarj.diplo.de. Sie erhalten unmittelbar eine Eingangsbestätigung und wir können Ihre Remonstration schnell zuordnen.

Alternativ geben Sie Ihre Remonstration persönlich bei der Botschaft ab oder senden Sie per Post. Bitte beachten Sie beim Postversand und bei der persönlichen Abgabe, dass wir keine Eingangsbestätigung ausstellen.

Die Beauftragung einer Agentur ist für das Verfassen des Remonstrationsschreibens nicht erforderlich.

Inhalt Ihrer Remonstration

Ihre Remonstration muss diese Daten enthalten:

  • Das Geschäftszeichen (Gz.) bzw. die Barcodenummer. Es genügen die letzten 6 Ziffern.
  • Ihre Passnummer
  • Ihr vollständiger Name
  • Ihre Mobiltelefonnummer
  • Ihre Adresse

Sie müssen in der Remonstration alle für Sie günstigen Umstände darlegen und ausführlich begründen, weshalb aus Ihrer Sicht die Ablehnungsgründe nicht zutreffen.

Bitte beachten Sie, dass jede Ihrer Aussagen mit geeigneten Unterlagen belegt werden sollte. Unterlagen, die Sie schon bei der Antragstellung abgegeben haben, müssen Sie nicht erneut übersenden.

Allein die Vorlage aller geforderten Unterlagen führt nicht automatisch zu einer positiven Entscheidung über Ihren Visumantrag. Sie stellen allerdings sicher, dass wir den kompletten Überblick über Ihre Situation berücksichtigen können.

Wie läuft das Remonstrationsverfahren ab?

Nach Eingang Ihrer Remonstration überprüfen wir Ihren Visumantrag erneut und berücksichtigen Ihre eingereichte Begründung sowie alle vorgelegten Unterlagen.

Nach Abschluss dieser Prüfung ergeht eine Entscheidung. Auch wenn die Prüfung länger dauert: Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen in den ersten sechs Wochen ab.

Kommen wir zu dem Ergebnis, das Visum zu erteilen, kontaktieren wir Sie unverzüglich.

Kommen wir auch im Remonstrationsverfahren zu dem Ergebnis, das Visum nicht zu erteilen, erhalten Sie einen neuen Bescheid. Der Remonstrationsbescheid enthält eine ausführliche Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Klagen

Wird Ihr Visumsantrag abgelehnt, entweder im Erstverfahren mit Ablehnungsbescheid oder nach erfolgloser Remonstration, steht Ihnen der Weg der Klage beim Verwaltungsgericht Berlin offen. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin wird geprüft, ob die Ablehnung Ihres Visumsantrag gegen Ihre Rechte verstößt.
Enthält Ihr Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung oder haben Sie einen Remonstrationsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten, muss die Klage innerhalb eines Monats nach Zugang der Ablehnung bzw. Remonstration beim Verwaltungsgericht Berlin eingehen.

Enthält Ihr Ablehnungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, so beträgt die Frist zur Klageerhebung 1 Jahr ab Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides.

Form und Inhalt der Klageerhebung

Sie können den Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht selbst führen und Klage erheben oder sich z.B. durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist abschließend im § 67 VwGO beschrieben Bitte beachten Sie, dass Sie nicht von Rechtsanwälten aus Bosnien und Herzegowina vertreten werden können.

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