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Schengen-Visa

Kölner Dom im Abendlicht, © Colourbox
Wer benötigt ein Schengen-Visum?
Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina benötigen kein Schengen-Visum,
- wenn sie mit einem biometrischen Reisepass reisen und
- für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb des Zeitraums von 180 Tagen
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzen, prüfen Sie bitte, ob Sie ein Schengen-Visum benötigen. Einen Link auf die aktuelle Liste der Europäischen Kommission mit einer aktuellen Übersicht finden Sie am Ende der Seite.
Wie erhalte ich ein Schengen-Visum?
Wenn Sie ein Schengen-Visum benötigen und Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist, füllen Sie bitte das Online-Formular für einen Visumsantrag aus. Zusammen mit Ihrem Visumsantrag reichen Sie bitte die folgenden Dokumente ein:
- Ihren Reisepass. Er muss mindestens zwei leere Seiten haben und nach Ablauf des Visums noch drei Monate lang gültig sein. Bitte fertigen sie eine Fotokopie der ID-Seite Ihres Reisepasses an.
- 1 biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate. Nutzen Sie bitte professionell hergestellte Fotos; selbst gedruckte Passfotos können wir leider nicht akzeptieren.
- Reisekrankenversicherung in Deutschland oder Bosnien und Herzegowina mit einer Mindestdeckung von mindestens 30.000 Euro, gültig in allen Schengen-Staaten.
- Lokale Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis der Unterkunft. Dies kann eine Hotelbuchung oder ein Einladungsschreiben sein.
- Als Nachweis der Finanzierung eine der beiden folgenden Optionen:
- Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate. Eine Bescheinigung über den Kontostand ist nicht ausreichend.
- Verpflichtungserklärung Ihres Gastgebers in Deutschland gemäß § 66 AufenthG, beglaubigt durch die örtliche deutsche Ausländerbehörde.
Ein Schengen-Visum kostet 160 KM, ermäßigt 80 KM.
Wo kann ich mehr über Schengen-Visa erfahren?
Das Auswärtige Amt stellt umfangreiche Informationen über das Schengen-Visum bereit. Bitte folgen Sie dem Link unten.
Weitere Informationen
Das europäische Recht regelt die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für Kurzaufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen.
Voraussetzung für die Erteilung von Schengen-Visa für Kurzaufenthalte
Wie kann ich mich über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung beschweren? Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des…