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Schengen-Visa

Kölner Dom im Abendlicht

Kölner Dom im Abendlicht, © Colourbox

15.10.2024 - Artikel

Wer benötigt ein Schengen-Visum?

Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina benötigen kein Schengen-Visum,

  • wenn sie mit einem biometrischen Reisepass reisen und
  • der Aufenthalt nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beträgt.

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzen, prüfen Sie bitte, ob Sie ein Schengen-Visum benötigen. Einen Link auf die aktuelle Liste der Europäischen Kommission mit einer aktuellen Übersicht finden Sie am Ende der Seite.

Wie erhalte ich ein Schengen-Visum?

Wenn Sie ein Schengen-Visum benötigen und Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist, füllen Sie bitte das Online-Formular für einen Visumsantrag aus. Zusammen mit Ihrem Visumsantrag reichen Sie bitte die folgenden Dokumente ein:

  • Ihren Reisepass. Er muss mindestens zwei leere Seiten haben und nach Ablauf des Visums noch drei Monate lang gültig sein. Bitte fertigen sie eine Fotokopie der ID-Seite Ihres Reisepasses an.
  • 1 biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate. Nutzen Sie bitte professionell hergestellte Fotos; selbst gedruckte Passfotos können wir leider nicht akzeptieren.
  • Reisekrankenversicherung in Deutschland oder Bosnien und Herzegowina mit einer Mindestdeckung von mindestens 30.000 Euro, gültig in allen Schengen-Staaten.
  • Lokale Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweis der Unterkunft. Dies kann eine Hotelbuchung oder ein Einladungsschreiben sein.
  • Als Nachweis der Finanzierung eine der beiden folgenden Optionen:
    • Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate. Eine Bescheinigung über den Kontostand ist nicht ausreichend.
    • Verpflichtungserklärung Ihres Gastgebers in Deutschland gemäß §§ 66-68 AufenthG, beglaubigt durch die örtliche deutsche Ausländerbehörde.

Bei Antragstellung ist eine Visumgebühr in Höhe von 180 KM zu entrichten. die ermäßigte Gebühr für Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren beträgt 90 KM.

Wo kann ich mehr über Schengen-Visa erfahren?

Das Auswärtige Amt stellt umfangreiche Informationen über das Schengen-Visum bereit. Bitte folgen Sie dem Link unten.

Weitere Informationen

Das europäische Recht regelt die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für Kurzaufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen.

Voraussetzung für die Erteilung von Schengen-Visa für Kurzaufenthalte

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